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Ist eine Haushaltsversicherung Pflicht?

Kurze Antwort: gesetzlich nicht verpflichtend — mit einer wichtigen Ausnahme, die viele Mietverträge betrifft.

Gesetzlich keine Pflicht

In Österreich ist der Abschluss einer Haushaltsversicherung gesetzlich nicht verpflichtend. Ein Vermieter darf von Ihnen grundsätzlich nicht verlangen, eine solche Versicherung abzuschließen — entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind laut Mietervereinigung Österreichs ungültig.

Die Ausnahme

Vermietet Ihr Vermieter die Wohnung möbliert oder mit Küche, darf er auf einer Haushaltsversicherung bestehen, um sein Mobiliar gegen Schäden abzusichern. Prüfen Sie also Ihren Mietvertrag: Steht dort eine Verpflichtung zur Haushaltsversicherung, ist das nur gültig, wenn tatsächlich Mobiliar oder eine Küche mitvermietet wird.

Warum sie trotzdem sinnvoll ist

Auch ohne Pflicht empfehlen Verbraucherschützer den Abschluss: Die Haushaltsversicherung deckt typischerweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch an Ihrem eigenen Hausrat ab — Dinge, für die weder Vermieter noch dessen Gebäudeversicherung aufkommen.

Wann im Umzugsprozess?

Die Haushaltsversicherung ist kein Teil der amtlichen Anmeldung — anders als der Meldezettel, den Sie innerhalb von 3 Tagen erledigen müssen. Sinnvollerweise klären Sie die Versicherungsfrage aber schon vor oder direkt nach dem Einzug, siehe unsere Umzugs-Checkliste.

Quelle
Mietervereinigung Österreichs (mietervereinigung.at).

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