Der Meldezettel Schritt für Schritt
Diese Seite ist die vollständige Anleitung zur Wohnsitzanmeldung in Österreich — einmal ausführlich erklärt, statt auf jeder Bundesland-Seite wiederholt. Von dort aus verweisen wir hierher.
Was ist der Meldezettel?
Der Meldezettel ist die amtliche Bestätigung der Wohnsitzanmeldung in Österreich. Jede Person, die in Österreich wohnt — auch EU-/EWR-Bürger:innen — muss ihren Wohnsitz innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung selbst ist kostenlos.
Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?
Beim Ausfüllen müssen Sie angeben, ob es sich um Ihren Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz handelt:
- Hauptwohnsitz: der Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen — wo Sie beruflich, wirtschaftlich und gesellschaftlich hauptsächlich verankert sind. Jede Person darf nur einen Hauptwohnsitz haben. Er ist maßgeblich für Wahlen, Steuern und viele Behördenwege.
- Nebenwohnsitz: jede weitere Unterkunft, die Sie regelmäßig nutzen (z. B. Studierendenzimmer, Zweitwohnsitz für den Job). Davon können Sie mehrere gleichzeitig haben.
Schritt für Schritt zur Anmeldung
- Formular besorgen. Den Meldezettel gibt es kostenlos als PDF-Download (z. B. über help.gv.at) oder direkt vor Ort bei der Meldebehörde.
- Formular ausfüllen. In Blockbuchstaben oder am Computer, alle Pflichtfelder vollständig. Die Felder „Religionsbekenntnis" und die ZMR-Zahl können Sie freilassen.
- Unterschrift des Unterkunftgebers einholen. Das ist die Person, die Ihnen die Unterkunft überlässt — bei Eigentum Sie selbst, sonst Vermieter:in oder Eigentümer:in. Ohne diese Unterschrift wird die Anmeldung nicht angenommen.
- Unterlagen zusammenstellen (siehe Checkliste unten) und zur zuständigen Meldebehörde bringen — hier finden Sie Ihre.
- Vor Ort einreichen. In Wien geht das bei jedem Magistratischen Bezirksamt, unabhängig vom Wohnbezirk; anderswo bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stelle. Meist ist kein Termin nötig — informieren Sie sich vorab auf der offiziellen Seite der jeweiligen Behörde.
- Meldebestätigung aufbewahren. Sie erhalten eine Bestätigung, die Sie u. a. für die Eröffnung eines Bankkontos, die Beantragung einer Steuernummer oder eine Fahrzeuganmeldung benötigen.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Original)
- Ausgefülltes und vom Unterkunftgeber unterschriebenes Meldezettel-Formular
- Bei Bedarf: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bzw. Nachweis über eine eingetragene Partnerschaft, falls sich daraus Namensänderungen ergeben
Fristen & Strafen
Die Anmeldung muss innerhalb von 3 Tagen nach Bezug der neuen Unterkunft erfolgen. Wird diese Frist versäumt, drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 726 €.
Wo melde ich mich an?
- Wien: bei jedem Magistratischen Bezirksamt (MBA), unabhängig vom Wohnbezirk.
- Statutarstädte (z. B. Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck): beim Magistrat der Stadt.
- Alle anderen Gemeinden: beim Gemeindeamt/Stadtamt bzw. über die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
→ Zuständiges Meldeamt in Ihrem Bundesland finden
Rund um den Meldezettel: weiterführende Artikel
- Umzug nach Österreich: die komplette Checkliste
- Ist eine Haushaltsversicherung nach dem Umzug Pflicht?
- Bankkonto eröffnen: warum Sie zuerst den Meldezettel brauchen
- Ummeldung oder Anmeldung — was ist der Unterschied?
Häufige Fragen
Nein, die An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes ist in Österreich grundsätzlich gebührenfrei.
In Wien ist die Anmeldung seit 2024 auch online über das Digitale Amt mit ID Austria/Handy-Signatur möglich. In den meisten anderen Gemeinden ist weiterhin der persönliche Weg zur Meldebehörde nötig.
Dann handelt es sich um eine Ummeldung statt einer Erstanmeldung — der Ablauf und die Frist von 3 Tagen sind aber dieselben. Mehr dazu im Artikel Ummeldung vs. Anmeldung.
Unter anderem als Nachweis für Bank, Finanzamt, Sozialversicherung — und in Wien auch für die Bewerbung um eine Gemeindewohnung: Dort zählt ein durchgehender Hauptwohnsitz von 2 Jahren. Mehr dazu im Artikel Gemeindewohnung Wien: Warum der Meldezettel über 2 Jahre zählt.
help.gv.at, oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt Österreich) und wien.gv.at (Stadt Wien).