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Ummeldung oder Anmeldung — was ist der Unterschied?

Alle drei laufen über denselben Meldezettel — der Unterschied liegt nur darin, was sich für Sie ändert.

In amtlichen Texten tauchen drei Begriffe auf, die oft durcheinandergebracht werden. Dabei ist das Formular immer dasselbe — der Meldezettel:

Anmeldung

Sie melden einen Wohnsitz in Österreich zum ersten Mal an — etwa weil Sie neu ins Land ziehen oder erstmals einen eigenen Wohnsitz begründen.

Ummeldung

Sie haben bereits einen gemeldeten Wohnsitz in Österreich und ziehen innerhalb des Landes um — z. B. von einer Wohnung in eine andere, auch innerhalb derselben Gemeinde. Die alte Adresse wird abgemeldet, die neue angemeldet — meist in einem Schritt.

Abmeldung

Sie geben einen Wohnsitz auf, ohne einen neuen in Österreich zu begründen — etwa weil Sie das Land verlassen.

Gilt für alle drei dieselbe Frist?

Ja: Für Anmeldung und Ummeldung gilt dieselbe 3-Tage-Frist ab Bezug der neuen Unterkunft. Details, Unterlagen und der Ablauf Schritt für Schritt stehen in unserer vollständigen Anleitung.

Wo ist das gespeichert?

Jede An-, Um- und Abmeldung wird im Zentralen Melderegister (ZMR) erfasst — dem bundesweiten Register aller in Österreich gemeldeten Personen.

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