Ummeldung oder Anmeldung — was ist der Unterschied?
Alle drei laufen über denselben Meldezettel — der Unterschied liegt nur darin, was sich für Sie ändert.
Alle drei laufen über denselben Meldezettel — der Unterschied liegt nur darin, was sich für Sie ändert.
In amtlichen Texten tauchen drei Begriffe auf, die oft durcheinandergebracht werden. Dabei ist das Formular immer dasselbe — der Meldezettel:
Sie melden einen Wohnsitz in Österreich zum ersten Mal an — etwa weil Sie neu ins Land ziehen oder erstmals einen eigenen Wohnsitz begründen.
Sie haben bereits einen gemeldeten Wohnsitz in Österreich und ziehen innerhalb des Landes um — z. B. von einer Wohnung in eine andere, auch innerhalb derselben Gemeinde. Die alte Adresse wird abgemeldet, die neue angemeldet — meist in einem Schritt.
Sie geben einen Wohnsitz auf, ohne einen neuen in Österreich zu begründen — etwa weil Sie das Land verlassen.
Ja: Für Anmeldung und Ummeldung gilt dieselbe 3-Tage-Frist ab Bezug der neuen Unterkunft. Details, Unterlagen und der Ablauf Schritt für Schritt stehen in unserer vollständigen Anleitung.
Jede An-, Um- und Abmeldung wird im Zentralen Melderegister (ZMR) erfasst — dem bundesweiten Register aller in Österreich gemeldeten Personen.